Verordnung Arbeitsgerichtsbarkeit – eAktVO ArbG · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Nordrhein-Westfalen (eAkten-Verordnung Arbeitsgerichtsbarkeit – eAktVO ArbG)

Ausfertigungsdatum:
01.03.2020
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.