FG · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Ausführung des § 5 Schulfinanzgesetz (VO zu § 5 SchFG) Bekanntmachung der Neufassung

Ausfertigungsdatum:
01.02.2004
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.