Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2025
Höhe der Umlage
Für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird die Umlage für das Haushaltsjahr 2025 entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer vom 13. Dezember 2024 auf 1,6 Euro pro 1 000 Euro Grundsteuerwert festgesetzt.
Mindestbetrag der Umlage
Eine Umlage von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft wird nicht erhoben, wenn sie den Mindestbetrag von 12,00 Euro unterschreitet.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Die Ministerinfür Landwirtschaft und Verbraucherschutzdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.