Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2024
Höhe der Umlage
Für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird die Umlage für das Haushaltsjahr 2024 entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer vom 8. Dezember 2023 auf 9,50 vom Tausend des Einheitswertes festgesetzt.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Die Ministerinfür Landwirtschaft und Verbraucherschutzdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.