Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2023
Höhe der Umlage
Für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird die Umlage für das Haushaltsjahr 2023 entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer vom 9. Dezember 2022 auf 9,50 vom Tausend des Einheitswertes festgesetzt.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des Jahres 2023 außer Kraft. Die Ministerinfür Landwirtschaft und Verbraucherschutzdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.