Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2023
(1) Für die im anliegenden Allgemeinen Gebührentarif genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Kosten erhoben. Der Allgemeine Gebührentarif bildet einen Teil dieser Verordnung (Anlage). (2) Die für die Gemeinden und Gemeindeverbände in § 2 Abs. 3 GebG NRW enthaltene Ermächtigung, für die in dieser Gebührenordnung erfassten Amtshandlungen eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen zu erlassen, gilt nicht 1. für die Tarifstellen 10.3.1 bis 10.3.3, 10.4.1 bis 10.4.12, 10.5.1.9.1, 10.5.1.10, 10.5.1.11.1, 10.5.1.11.2, 10.5.1.11.3, 10.5.1.11.4, 10.5.1.15, 10.5.1.15.1, 10.5.1.15.2, 10.9.6.1, 10.11.1, 10.11.2, 10.14.11 bis 10.14.13, 10.15.1, 10.16.1, 10.16.2 und 10.17.1 bis 10.17.4, 2. für die Tarifstellen 15a.1 bis 15a.7.3, 3. für die Tarifstellen 15c.1 bis 15c.4, 4. für die Tarifstelle 20.
Zur Abgeltung mehrfacher Amtshandlungen, die denselben Schuldner und dieselbe Tarifstelle betreffen, können die Gebühren für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von höchstens einem Jahr auf Antrag pauschal festgesetzt werden.
(1) Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen kann auf Antrag insoweit abgesehen werden, als dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint.
Soweit die Gebühr in Vomhundert- oder Vomtausendsätzen des Wertes des Gegenstandes zu berechnen ist und der Allgemeine Gebührentarif nichts anderes bestimmt, beträgt sie mindestens zehn Euro. Bruchteilsbeträge sind jeweils auf halbe und volle Eurobeträge nach unten abzurunden.
Die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung erlässt das für Inneres zuständige Ministerium. Das Einvernehmen des Finanzministeriums ist erforderlich.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Allgemeiner GebührentarifInhaltsübersicht 1 Arbeits- und sozialrechtliche Angelegenheiten2 Baurechtliche Angelegenheiten, Teile I und II3 Bergbauangelegenheiten3a Bauberufsrechtliche Angelegenheiten4 Besoldungs-, versorgungs- und tarifrechtliche Angelegenheiten4a Denkmalschutz5 Einwohnerwesen5a Personalausweiswesen5b Personenstandswesen6 Enteignungsrechtliche Angelegenheiten7 Feuerlöschwesen8.1 Forstangelegenheiten8.2 Fischereiangelegenheiten8.3 Jagdangelegenheiten9 Fundsachen10 Gesundheitsrechtliche Angelegenheiten, Teile I und II10a Wohn- und Teilhabegesetz10b Durchführung des § 4a Absatz 2 Bestattungsgesetz11 Gewerberechtliche Angelegenheiten (Anlagen, Stoffe)12 Gewerberechtliche Angelegenheiten (Ausübung des Gewerbes)13 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse14 Handels- und wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten15 Handwerk15a Immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten15b Amtshandlungen auf Grund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG)15c Vollzug des Umweltinformationsgesetzes Nordrhein-Westfalen (UIG NRW)15d Inanspruchnahme des Landesumweltamtes in den AufgabenbereichenImmissionsschutz (einschließlich Anlagensicherheit) und Gentechnik15e Medienübergreifende Überwachung15f Raumordnungsverfahren15g Kerntechnische Angelegenheiten15h Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung15i Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs-und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG)Nr. 166/2006 vom 6. Juni 2007 (BGBl. I S. 1002) in der jeweils geltenden Fassung15j Rohrfernleitungsanlagen16 Landwirtschaftliche Angelegenheiten, Teile I bis III16a Ernährungswirtschaftliche Angelegenheiten17 Glücksspielwesen17a Ordensrechtliche Angelegenheiten und Ehrenzeichen18 Polizeiliche Angelegenheiten18a Ordnungsrechtliche Angelegenheiten18b Hafensicherheitsrechtliche Angelegenheiten19 Presserechtliche Angelegenheiten20 Datenschutzrechtliche Angelegenheiten21 Schul- und Hochschulwesen, Weiterbildung22 Sonn- und feiertagsrechtliche Angelegenheiten23 Angelegenheiten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, einschließlich der Tabaküberwachung, Teile I bis VII24 Verkehrsrechtliche Angelegenheiten24a Straßenrechtliche Angelegenheiten25 Vereins- und stiftungsrechtliche Angelegenheiten26 Waffenrecht26a Beschussrecht27 Gentechnikrechtliche Angelegenheiten28.1 Wasserrechtliche Angelegenheiten28.2 Abfallrechtliche Angelegenheiten28.3 Abgrabungsrechtliche Angelegenheiten28.4 Umwelttechnische Berufe28a Bodenschutzrechtliche Angelegenheiten29 Wohnungswesen und Städtebauförderung30 Sonstiges31 RechtsbehelfeAnlage 1 (zu Tarifstelle 2.1.2)Anlage 2 (zu Tarifstelle 2.1.2)Anlage 3 (zu Tarifstelle 2.1.5.2)Anlage 4 (zu Tarifstelle 2.1.5.2)Anlage 5 (zu den Tarifstellen 28.1.1.1, 28.1.1.2 und 28.1.1.3) Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Der Finanzminister Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 121 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.