Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2021
Höhe der Umlage
Für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird die Umlage für das Haushaltsjahr 2021 entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer vom 11. Dezember 2020 auf 8,50 vom Tausend des Einheitswertes festgesetzt.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. Die Ministerinfür Umwelt, LandwirtschaftNatur- und Verbraucherschutzdes Landes Nordrhein-Westfalen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.