Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2019
Höhe der Umlage
Für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird die Umlage für das Haushaltsjahr 2019 entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer vom 7. Dezember 2018 auf 8,00 vom Tausend des Einheitswertes festgesetzt.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.