Verordnung Finanzgerichtsbarkeit – eAktVO FG · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Finanzgerichten im Land Nordrhein-Westfalen (eAkten-Verordnung Finanzgerichtsbarkeit – eAktVO FG)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2018
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.