Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2017
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2017
Für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird die Umlage für das Haushaltsjahr 2017 entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer vom 9. Dezember 2016 auf 8,00 vom Tausend des Einheitswertes festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.