und Staatsanwältegesetz – LRiStaG · Nordrhein-Westfalen

Richter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesrichter- und Staatsanwältegesetz – LRiStaG)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2017
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.