Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2016
Für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird die Umlage für das Haushaltsjahr 2016 entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer vom 11. Dezember 2015 auf 8,00 vom Tausend des Einheitswertes festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft. Der Ministerfür Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,Natur- und Verbraucherschutzdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.