Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Ausbildung und des Prüfungswesens in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2015
Die Zuständigkeit für die jeweilige Entscheidung über eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes wird auf die Oberfinanzdirektion übertragen.
Die organisatorische Leitung aller nach dem Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1577), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist abzulegenden Zwischenprüfungen und Laufbahnprüfungen für den gehobenen Dienst sowie die Auswahl der hierzu vorgeschriebenen Prüfungsaufgaben wird der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen übertragen.
Die organisatorische Leitung aller nach dem StBAG abzulegenden Laufbahnprüfungen für den mittleren Dienst und die Auswahl der hierzu vorgeschriebenen Prüfungsaufgaben wird der Landesfinanzschule Nordrhein-Westfalen in Wuppertal-Ronsdorf übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Finanzministerdes Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 270 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.