Verordnung zur Anpassung des Mindeststundenentgelts (Vergabe-Mindestentgelt-Verordnung - VgMinVO)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2015
Anpassung des Mindeststundenentgelts
Das Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen wird von 8,62 Euro auf 8,85 Euro angehoben.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.