Mindestentgelt · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Anpassung des Mindeststundenentgelts (Vergabe-Mindestentgelt-Verordnung - VgMinVO)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2015
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Anpassung des Mindeststundenentgelts

Das Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen wird von 8,62 Euro auf 8,85 Euro angehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.