Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2015
Für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird die Umlage für das Haushaltsjahr 2015 entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer vom 8. Dezember 2014 auf 8,00 vom Tausend des Einheitswertes festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.