Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu) (Fn 2)
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (VAP2.1-Feu) (Fn 2)
Anlage 1 zu § 7 Absatz 1 VAPgD-Feu:
674
Ausbildungspläne für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte sowie Werkfeuerwehrangehörige
Einführungszeit
Vorbereitungsdienst
(für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegs-
(für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber oder ver-
beamte oder vergleichbare Werkfeuer-
gleichbare Werkfeuerwehrangehörige)
wehrangehörige)
Mo- Ab- Unterab- Leistungsnachweis Befähigungsbericht
Ausbildungsinhalt
nat schnitt schnitt (gemäß § 8 VAPgD-Feu) (gemäß § 9 VAPgD-Feu)
9.3 Abschlussprüfung Leistungsnachweis 15 – Prüfung (gemäß -
24 Anlage 3)
9.2 Lehrgang Menschenführung – Teil II (gemäß Anlage 2) -
9 -
Lehrgang B V: Verbandsführerinnen/Verbandsführer Stabsarbeit Abschnittsleiterin/Abschnittsleiter Rettungs- Leistungsnachweise 12-14
23 9.1 -
dienst / ABC-Messstrategie (gemäß Anlage 2)
22
8 - Praktikum für Zugführerinnen und Zugführer - Befähigungsbericht 5 (gemäß Anlage 4)
21
20
- - Urlaub - -
19 Leistungsnachweis 11 – Prüfung (gemäß
7.3 Lehrgang B IV: Zugführerin/Zugführer (gemäß Anlage 2) -
Anlage 3)
7
18
7.2 Lehrgang Organisation/Einsatzrecht/Betriebswirtschaftslehre (gemäß Anlage 2) -
17
7.1 Lehrgang Menschenführung - Teil I (gemäß Anlage 2) - -
16
- - Urlaub - -
15
6 - Abteilungsdienst - Befähigungsbericht 4 (gemäß Anlage 4)
14
13 Lehrgang Wissenschaftliche Grundlagen
-
Praktikum Gruppenführerin/Gruppenführer (gemäß Anlage 2)
5 - Befähigungsbericht 3 (gemäß Anlage 4)
12
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 38 vom 4. Dezember 2013
-
11
Lehrgang B III: Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöri-
4 - Leistungsnachweis 10 (gemäß Anlage 2) -
10 ger zu Gruppenführerinnen und Gruppenführern (gemäß Anlage 2)
9
- - Urlaub - -
8
3.2 Praktikum in Anlehnung an RettAPO * -
3 Befähigungsbericht 2 (gemäß Anlage 4)
7 Feuerwehrtechnisches Wachpraktikum (in Anlehnung an VAPmD-
3.1 -
Feu)
Lehrgang Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter – Theorie (gemäß Leistungsnachweis 9 – Schriftliche Prüfung
6 2 - -
RettAPO) (gemäß RettAPO)
5
4
3 1.1-1.3 Feuerwehrtechnischer Grundausbildungslehrgang Leistungsnachweise 1 bis 8 (gemäß VAPmD- Befähigungsbericht 1 (Beurteilung
1
(gemäß VAPmD-Feu) Feu) gemäß Anlage 2 VAPmD-Feu)
2
1
Erläuterungen: * Jeweils 2 Wochen Klinik und RTW oder jeweils 4 Wochen nur Klinik oder RTW – Aufteilung steht im Ermessen der Einstellungsbehörde
Zentrale Ausbildung am IdF NRW
Der Ausbildungsabschnitt 2 kann auch vor oder im Verlauf des Ausbildungsabschnittes 1 liegen.
Der Lehrgang Wissenschaftliche Grundlagen, der Ausbildungsabschnitt 6 Abteilungsdienst und der vorgesehene Urlaub können in der zeitlichen Abfolge variieren.
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 38 vom 4. Dezember 2013
675
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.
Quelle: recht.nrw.de.
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