Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Bestimmung des zentralen Vollstreckungsgerichts

Ausfertigungsdatum:
01.01.2013
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Zentrales Vollstreckungsgericht

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§ 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Berichtspflicht

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.