Verordnung über die Sozialgerichtsbarkeit
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2011
(aufgehoben)
Der Präsident des Gerichts setzt die Zahl der ehrenamtlichen Richter fest und beruft sie. Die Zahl ist so zu bemessen, daß jeder ehrenamtliche Richter voraussichtlich an nicht mehr als 12 Sitzungstagen im Jahr in Anspruch genommen wird.
(aufgehoben)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Der Justizminister Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.