Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2011
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2011
Für die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird die Umlage für das Haushaltsjahr 2011 entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer vom 13. Dezember 2010 auf 6,50 vom Tausend des Einheitswertes festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft. Der Ministerfür Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,Natur- und Verbraucherschutzdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.