Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe

Ausfertigungsdatum:
01.01.2007
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Verordnung vom 13. Juni 2006 (GV. NRW. S. 291) wird aufgehoben.

§ 2

Die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe werden ab dem 1. Januar 2007 in folgender Höhe festgesetzt: Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende345 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres207 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres276 EURO

§ 3

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestandes dieser Verordnung. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Der Ministerfür Arbeit, Gesundheit und Soziales

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.