Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2007
Die Verordnung vom 13. Juni 2006 (GV. NRW. S. 291) wird aufgehoben.
Die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe werden ab dem 1. Januar 2007 in folgender Höhe festgesetzt: Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende345 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres207 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres276 EURO
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestandes dieser Verordnung. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Der Ministerfür Arbeit, Gesundheit und Soziales
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.