Nordrhein-Westfalen

Gesetz über personalvertretungsrechtliche Übergangsregelungen für Personalvertretungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen

Ausfertigungsdatum:
01.01.2007
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.