Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Änderung der Dienststellenbezeichnung und Sitzverlegung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf

Ausfertigungsdatum:
01.01.2006
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Oberfinanzdirektion Düsseldorf wird umbenannt in Oberfinanzdirektion Rheinland. Die bisherigen Dienststellen der Oberfinanzdirektion Düsseldorf in Düsseldorf und Köln werden am Standort Köln zusammengelegt.

§ 2

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten. Der Finanzministerdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.