GB · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Schiedsstelle nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Schiedsstellenverordnung - SGB XI - SchV-SGB XI -)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2005
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.