Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2005
Für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2005 werden die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe in folgender Höhe festgesetzt: Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 345,00 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendungdes 14. Lebensjahres 207,00 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendungdes 14. Lebensjahres 276,00 EURO
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Stellvertreterdes Ministerpräsidenten Der Innenminister Die Ministerinfür Gesundheit, Soziales,Frauen und Familie
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.