Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe

Ausfertigungsdatum:
01.01.2005
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Für die Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2005 werden die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe in folgender Höhe festgesetzt: Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende 345,00 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendungdes 14. Lebensjahres 207,00 EURO Für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendungdes 14. Lebensjahres 276,00 EURO

§ 2

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Stellvertreterdes Ministerpräsidenten Der Innenminister Die Ministerinfür Gesundheit, Soziales,Frauen und Familie

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.