EG · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Lande Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschussmitglieder- Entschädigungsgesetz (AMEG) fallen

Ausfertigungsdatum:
01.01.2005
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

I

Das Verzeichnis der Ausschüsse und Beiräte im Lande Nordrhein-Westfalen, die unter die Regelung des Gesetzes fallen (Anlage zu § 1 des Gesetzes), erhält folgende Fassung: s. Anlage

Artikel

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausschüsse und Beiräte im Lande Nordrhein-Westfalen, die unter das Ausschussmitgliederentschädigungsgesetz (AMEG) fallen, vom 6. Dezember 1995 (GV. NRW. S. 1203), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Dezember 1999 (GV. NRW. S. 674), außer Kraft. Der Finanzministerdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.