Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Arbeitszeit für Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren in der Funktion von Oberärztinnen und Oberärzten

Ausfertigungsdatum:
01.01.2005
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Auf Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren in der Funktion von Oberärztinnen und Oberärzten finden die Vorschriften über die Arbeitszeit Anwendung.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Arbeitszeit für Professoren in der Funktion von Oberärzten vom 3. August 1981 (GV. NRW. S. 462) außer Kraft. (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2009 außer Kraft. Die Ministerinfür Wissenschaft und Forschungdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.