Verordnung über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Rheinland für das Haushaltsjahr 2003
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2003
Für die Landwirtschaftskammer Rheinland wird die Umlage für das Haushaltsjahr 2003 entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer vom 2. Dezember 2002 auf 6,50 vom Tausend des Einheitswertes festgesetzt.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Die Ministerinfür Umwelt und Naturschutz,Landwirtschaft und Verbraucherschutzdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.