Zweiundzwanzigste Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Genehmigungsbehörde für öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, die die Gemeinde Wachtberg, Rhein-Sieg-Kreis, mit Gemeinden oder Gemeindeverbänden aus dem Land Rheinland-Pfalz abschließt, ist der Regierungspräsident in Köln.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Für den Innenministerdes Landes Nordrhein-Westfalen der Ministerfür Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.