Zweite Verordnung zur Bestimmung eines Gemeindeprüfungsamtes für die überörtliche Prüfung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Mit der Wahrnehmung der Aufgaben der überörtlichen Prüfung des Abwasserzweckverbandes ,,Wachtberg/Remagen" mit Sitz in Wachtberg wird das Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises beauftragt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Innenministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.