Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Bonn - Parlaments- und Regierungsviertel
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Der Entwicklungsbereich Bonn - Parlaments- und Regierungsviertel wird umbenannt in Entwicklungsbereich Bonn - Bundesviertel.
In den durch die Verordnung vom 17. Dezember 1974 (GV. NW. 1975 S. 46) förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereich Bonn - Parlaments- und Regierungsviertel werden folgende Grundstücke und Grundstücksteile einbezogen: Gemarkung Beuel Flur 67, Flurstücke: 37, 142, 144, 145, 146, 148 Gemarkung Oberkassel, Flur 12, Flurstücke: 197, 198, 199, 200, 202, 205, 206, 207, 208, 212, 213, 214, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 289, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 328 und 329 und die Teilfläche des Flurstückes 175, die westlich der südlichen Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 193 liegt, und die Teilfläche des Flurstückes Nr. 183, die nordwestlich der Verlängerung der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 178 liegt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerfür Stadtentwicklung und Verkehr
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.