RLEG · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21.Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen (VO-RLEG) 89/48 BeamtNW)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.