Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Abfallentsorgung

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Übertragung von Zuständigkeiten

Die Pflicht zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen wird für das Gebiet der Stadt Velbert vom Kreis Mettmann auf die Stadt Velbert übertragen.

§ 2

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2000 außer Kraft. Ministerium für Umwelt,Raumordnung und Landwirtschaftdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.