Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die der Landesregierung durch § 1 Satz 1 des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach §§ 15 Abs. 2 und 34 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie die der Landesregierung nach §§ 14 Abs. 4 Satz 2, 17 Abs. 2, 33 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Satz 2 und § 35 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden auf den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales übertragen. Dieser erläßt die Rechtsverordnungen im Einvernehmen mit dem Justizminister.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung desLandes Nordrhein-Westfalen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.