Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit

Vom 30. August 1983

Aufgrund des § 1 Satz 2 des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit vom 1. Juli 1960 (BGBl. I S. 481) und der §§ 14 Abs. 4 Satz 3, 17 Abs. 3 Satz 1, 33 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Satz 3 und § 35 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1503), wird verordnet:

§ 1

Die der Landesregierung durch § 1 Satz 1 des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach §§ 15 Abs. 2 und 34 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie die der Landesregierung nach §§ 14 Abs. 4 Satz 2, 17 Abs. 2, 33 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Satz 2 und § 35 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden auf den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales übertragen. Dieser erläßt die Rechtsverordnungen im Einvernehmen mit dem Justizminister.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung desLandes Nordrhein-Westfalen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.