Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit
Vom 30. August 1983
Aufgrund des § 1 Satz 2 des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit vom 1. Juli 1960 (BGBl. I S. 481) und der §§ 14 Abs. 4 Satz 3, 17 Abs. 3 Satz 1, 33 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Satz 3 und § 35 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1503), wird verordnet:
Die der Landesregierung durch § 1 Satz 1 des Gesetzes über Rechtsverordnungen im Bereich der Gerichtsbarkeit erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach §§ 15 Abs. 2 und 34 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie die der Landesregierung nach §§ 14 Abs. 4 Satz 2, 17 Abs. 2, 33 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Satz 2 und § 35 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen werden auf den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales übertragen. Dieser erläßt die Rechtsverordnungen im Einvernehmen mit dem Justizminister.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung desLandes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.