Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerspruch und für die Vertretung des Landes in verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Entscheidungen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen im Geschäftsbereich des Finanzministers

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.