Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Durchführung des Bundesbahngesetzes

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1765), ist der Regierungspräsident.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.