Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Bestimmung eines Kostenbeitrages für Vollstreckungsersuchen des Entsorgungsverbandes, des Aggerverbandes, der Emschergenossenschaft, des Erftverbandes, des Lippeverbandes, des Niersverbandes, des Ruhrverbandes und des Wupperverbandes

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.