Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach § 29 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Zuständigkeitsverordnung BWGöD)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.