Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.