Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 9 Rundfunkgebührenstaatsvertrag -Artikel 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991- zuständigen Verwaltungsbehörden

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.