Verordnung zur Bestimmung der für den Erlaß von Rechtsverordnungen nach Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch zuständigen Verwaltungsbehörden
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach Artikel 297 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch wird auf die Regierungspräsidenten übertragen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.