Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Gelsenkirchen-Buer und Gladbeck an geänderte Gemeindegrenzen

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer werden die Flurstücke Gemarkung Buer, Flur 101, Nrn. 403, 404, 406, 407, 410 und 411 dem Bezirk des Amtsgerichts Gladbeck zugeteilt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. April 1999 in Kraft. Der Minister für Inneres und Justizdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.