Verordnung zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Gelsenkirchen-Buer und Gladbeck an geänderte Gemeindegrenzen
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer werden die Flurstücke Gemarkung Buer, Flur 101, Nrn. 403, 404, 406, 407, 410 und 411 dem Bezirk des Amtsgerichts Gladbeck zugeteilt.
Diese Verordnung tritt am 1. April 1999 in Kraft. Der Minister für Inneres und Justizdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.