Verordnung zur Änderung des Zeitpunktes der gerichtsorganisatorischen Umgliederung der Gemeinde Frechen
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Der Zeitpunkt, in dem die Gemeinde Frechen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Köln ausscheidet, wird auf den Ablauf des 30. September 1991 festgesetzt. Der Zeitpunkt der Zuordnung der Gemeinde Frechen zum Amtsgericht Kerpen ist dementsprechend der 1. Oktober 1991.
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Justizministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.