VO · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zum Krebsregistergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KR VO)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Für das Gebiet des Regierungsbezirks Münster wird ein Krebsregister errichtet. Träger dieses Registers ist die Gesellschaft zur Bekämpfung der Krebskrankheiten e.V.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Ministerfür Arbeit, Gesundheit und Sozialesdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.