WG · Nordrhein-Westfalen

Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Zuständige Behörde und Kontrollbehörde im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (ABl. Nr. L 198 vom 22. 7. 1991, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung ist das Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft Die LandesregierungNordrhein-Westfalen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.