Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Zuständige Behörde und Kontrollbehörde im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (ABl. Nr. L 198 vom 22. 7. 1991, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung ist das Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft Die LandesregierungNordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.