Verordnung über Zuständigkeiten nach der Rind- und Schaffleisch-Erzeugerprämienverordnung
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Zuständige Stelle im Sinne der Rind- und Schaffleisch-Erzeugerprämienverordnung vom 5. Juni 1992 (BGBl. I S. 1011) in der jeweils geltenden Fassung ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-WestfalenDer Stellvertreterdes Ministerpräsidenten Der Ministerfür Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.