Verordnung über Ermächtigungen auf dem Gebiete des Justizkostenrechts
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf Grund des § 35 Abs. 2 und des § 38 des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher sowie des § 10 Abs. 2 der Justizverwaltungskostenordnung wird auf den Justizminister übertragen.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.