Verordnung über die Zuweisung von Rechtsstreitigkeiten nach § 13 Abs. 1 AGB-Gesetz
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Rechtsstreitigkeiten nach § 13 Abs. 1 AGB-Gesetz werden zugewiesen: 1. dem Landgericht Düsseldorffür den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf, 2. dem Landgericht Dortmundfür den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, 3. dem Landgericht Kölnfür den Oberlandesgerichtsbezirk Köln.
Diese Verordnung tritt am 1. April 1977 in Kraft. Der Justizministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.