Verordnung über die Zuständigkeiten nach § 4 Nr. 20 Buchstabe a und Nr. 21 Buchstabe b des Umsatzsteuergesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.