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title: "Verordnung über die Zuständigkeiten im Meß- und Eichwesen - EichZustVO -"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/nw/01012000-verordnung-ueber-die-zustaendigkeiten-im-mess-und-eichwesen-eichzustvo"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Nordrhein-Westfalen"
language: "de"
source: "https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01012000-verordnung-ueber-die-zustaendigkeiten-im-mess-und-eichwesen-eichzustvo"
updated: "2026-05-13T16:16:55+00:00"
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# Verordnung über die Zuständigkeiten im Meß- und Eichwesen - EichZustVO -

**Landesrecht Nordrhein-Westfalen**
*Ausfertigung:* 01.01.2000


### § 1 — Eichung und sonstige Prüfung

(1) Zuständig für die Eichung und die sonstige Prüfung von Meßgeräten sind die Eichämter. Die Ordnungszahlen, Sitze und Bezirke der Eichämter ergeben sich aus Anlage 1. (Anlage 1) (2) Die Eichung und die sonstige Prüfung bestimmter Meßgeräte werden einzelnen Eichämtern in Bezirken anderer Eichämter nach Maßgabe der Anlage 2 übertragen. (Anlage 2)

### § 2 — Konformitätsbescheinigung

Zuständig für die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 der Eichordnung vom 12. August 1988 (BGBl. I S. 1657) sind die Eichämter nach Anlage 1 in Verbindung mit Anlage 2.

### § 3 — Prüfstellen

(1) Die Landeseichdirektion Nordrhein-Westfalen ist zuständig für 1. a) die Anerkennung einer Prüfstelle nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Eichgesetz, b) die Erteilung der Befugnis zur Beglaubigung fremder Meßgeräte an Nebenprüfstellen und Außenprüfstellen nach § 49 Abs. 3 Eichordnung, c) die Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung nach § 50 Eichordnung, 2. die Erteilung der Betriebserlaubnis für eine Prüfstelle nach § 56 Eichordnung, 3. die Ermächtigung der Prüfstelle zur Vornahme von Sonderprüfungen nach § 60 Abs. 2 Eichordnung, 4. a) die Bestellung des Leiters einer Prüfstelle und dessen Stellvertreters nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Eichgesetz, b) die Prüfung der Sachkunde des Leiters einer Prüfstelle und dessen Stellvertreters nach § 6 Abs. 4 Satz 2 Eichgesetz, c) die Erteilung von Ausnahmen nach § 53 Abs. 3 Eichordnung, d) die Rücknahme und den Widerruf der Bestellung nach § 55 Eichordnung, 5. die Entgegennahme von Anzeigen nach § 58 Abs. 2 Eichordnung. (2) Die Eichämter Dortmund, Düsseldorf und Köln sind jeweils in den Bezirken der Eichämter nach Maßgabe der Anlage 3 zuständig für (Anlage 3) 1. die Aufsicht über die Prüfstellen nach § 6 Abs. 3 Eichgesetz, 2. die Verpflichtung des Leiters der Prüfstelle und dessen Stellvertreters nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Eichgesetz.

### § 4 — Öffentliche Waagenund öffentliche Bestellung von Wägern

Zuständig für Amtshandlungen und die Entgegennahme von Anzeigen nach dem Dritten Abschnitt des Eichgesetzes und den §§ 64 bis 71 Eichordnung sind die Eichämter.

### § 5 — Instandsetzungsbetriebe und Wartungsdienste

Die Landeseichdirektion Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Erteilung der Befugnis 1. zur Verwendung des Instandsetzerkennzeichens nach § 72 Eichordnung, 2. zum Betrieb eines Wartungsdienstes nach § 73 Eichordnung.

### § 6 — Auskunft und Nachschau im Meßwesen

(1) Zuständig für das Verlangen nach Auskunft und die Nachschau nach § 32 Eichgesetz sind bei Feingewichten die Eichämter, im übrigen die Eichämter nach Anlage 1 in Verbindung mit Anlage 2. (2) Abweichend von Absatz 1 ist die Landeseichdirektion Nordrhein-Westfalen für das Verlangen nach Auskunft und die Nachschau zuständig, ob Fertigpackungen der Vorschrift des § 17 Eichgesetz über die Packungsgestaltung entsprechen. (3) Zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen nach § 9 Abs. 5 Eichordnung sind die Eichämter. (4) Neben den Eichämtern sind die örtlichen Ordnungsbehörden für die Auskunft und Nachschau nach § 32 Eichgesetz zuständig 1. bei der Abgabe von Waren an Letztverbraucher, a) ob nach Maßgabe des Ersten Abschnitts des Eichgesetzes gültig geeichte Meßgeräte verwendet oder bereitgehalten werden, b) ob Meßgeräte nach § 1 Nr. 1 Eichgesetz in offenen Verkaufsstellen so aufgestellt sind und benutzt werden, daß der Käufer den Meßvorgang beobachten kann (§ 6 Abs. 3 Eichordnung), 2. ob in Gaststättenbetrieben die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Eichgesetz über Schankgefäße beachtet werden.

### § 7 — Auskunft bei Einheiten im Meßwesen

Zuständig für das Verlangen nach Auskunft nach § 6 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen sind die Eichämter. Daneben sind zuständig die örtlichen Ordnungsbehörden 1. bei der Abgabe von Waren an Letztverbraucher, 2. bei der Verwendung von Schankgefäßen in Gaststättenbetrieben.

### § 8 — Allgemeine Zuständigkeitder Landeseichdirektion Nordrhein-Westfalen

Die Landeseichdirektion Nordrhein-Westfalen ist für die Durchführung des Eichgesetzes und des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen zuständig, soweit sich nicht aus diesen Gesetzen oder den Bestimmungen dieser Verordnung etwas anderes ergibt.

### § 9 — Ordnungswidrigkeiten

Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 35 des Eichgesetzes und nach § 7 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen wird auf die nach §§ 6 bis 8 jeweils zuständigen Behörden übertragen.

### § 10 — Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 1988 in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Anlage 3 Aufsicht über Prüfstellen Zuständiges Eichamt Prüfstellen für Bezirke anderer Eichämter Dortmund Elektrizitäts-, Gas- oder Wassermeßgeräte Arnsberg, Bielefeld, Hagen, Münster, Paderborn, Recklinghausen Düsseldorf Gas- oder Wassermeßgeräte Aachen, Duisburg, Köln, Krefeld Köln 1. Wärmemengenmeßgeräte Bezirke aller Eichämter im Lande Nordrhein-Westfalen 2. Elektrizitätsmeßgeräte Aachen, Düsseldorf, Duisburg, Krefeld Anlage 2 Eichung, sonstige Prüfung und Nachschau in besonderen Fällen Zuständiges Eichamt Meßgeräteart oder Aufgabe Bezirke anderer Eichämter Bielefeld 1. Feingewichte Arnsberg, Paderborn 2. a) Zustandsmengenumwerter für Gas Paderborn b) Überwachung der thermischen Gasabrechnung Dortmund 1. a) Zeitmeßgeräte Bezirke aller anderen Eichämter im Lande Nordrhein-Westfalen b) Augentonometer c) Meßgeräte für Schall d) Strahlenmeßgeräte e) Audiometer f) Absorptionsphotometer g) Elektrokardiographen h) Tretkurbelergometer i) Überwachung der Krontrolluntersuchungen und Vergleichsmessungen in medizinischen Laboratorien nach § 4 Eichordnung 2. a) Handelsmeßbänder Arnsberg, Bielefeld, Hagen, Münster, Paderborn, Recklinghausen b) Temperaturmeßeinrichtungen in Lagerbehältern und Rohrleitungen c) Kaltwasserzähler bis Qn 10 im Amt d) Kaltwasserdurchflußintegratoren e) Gaszähler bis G 16 im Amt f) Gasdurchflußintegratoren g) Dichtemengenumwerter h) Brennwertmengenumwerter i) Brennwertmeßgeräte j) Meßgeräte zur Bewertung von Getreide k) Druckmeßgeräte mit Ausnahme von Blutdruck- und Reifenluftdruckmeßgeräten l) Meßgeräte für Elektrizität m) Meßgeräte für die amtliche Überwachung der Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge und sonstiger Verkehrsüberwachungsanlagen n) Vorprüfung von Brennwertschreibern 3. Feingewichte Hagen, Münster, Recklinghausen 4. a) Zustandsmengenumwerter für Gas Münster, Recklinghausen b) Überwachung der thermischen Gasabrechnung 5. a) Überwachung der Füllmengen von Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Gewichts- und Volumenkennzeichnung bis 10 kg oder l sowie mit Längen-, Flächen- oder Stückzahlkennzeichnung Arnsberg b) Maßbehältnisse und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach der Fertigpackungsverordnung Düsseldorf 1. a) Kaltwasserzähler bis DN 300 im Amt Bezirke aller anderen Eichämter im Lande Nordrhein-Westfalen b) Gaszähler bis G 1600 im Amt c) Vorprüfung von Füllstandsmeßgeräten 2. a) Kaltwasserzähler bis Qn 10 im Amt Aachen, Duisburg, Köln, Krefeld b) Kaltwasserdurchflußintegratoren c) Gaszähler bis G 16 im Amt d) Gasdurchflußintegratoren e) Dichtemengenumwerter f) Brennwertmengenumwerter g) Brennwertmeßgeräte, ausgenommen Brennwertschreiber h) Meßgeräte für die amtliche Überwachung der Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge und sonstiger Verkehrsüberwachungsanlagen Duisburg 1. a) Volumenmeßgeräte für Laboratoriumszwecke Bezirke aller anderen Eichämter im Lande Nordrhein-Westfalen b) Pyknometer c) medizinische Spritzen d) Zellenzählkammern e) Blutmischpipetten und Blutsenkungsrohre f) Meßgeräte für milchwirtschaftliche Untersuchungen 2. Meßgeräte zur Bewertung von Getreide Aachen, Düsseldorf, Köln, Krefeld 3. a) Feingewichte Krefeld b) Zustandsmengenumwerter für Gas c) Überwachung der thermischen Gasabrechnung d) Überwachung der Füllmengen von Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit Gewichts- oder Volumenkennzeichnung bis 10 kg oder l sowie mit Längen-, Flächen- oder Stückzahlkennzeichnung e) Maßbehältnisse und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach der Fertigpackungsverordnung Hagen a) Zustandsmengenumwerter für Gas Arnsberg b) Überwachung der thermischen Gasabrechnung Köln 1. a) Präzisionsmaßstäbe und Präzisionsmeßbänder Bezirke aller anderen Eichämter im Lande Nordrhein-Westfalen b) Warmwasserzähler und Warmwasserdurchflußintegratoren c) Wärmezähler d) elektrische Temperaturmeßeinrichtungen mit Ausnahme der Temperaturmeßeinrichtungen in Lagerbehältern, Rohrleitungen und Kühleinrichtungen e) Radlastmesser f) Meßgeräte des Zoll- und Steuerrechts nach § 2 Abs. 1 Eichgesetz g) Thermographiegeräte 2. a) Handelsmeßbänder Aachen, Düsseldorf, Duisburg, Krefeld b) Temperaturmeßeinrichtungen in Lagerbehältern und Rohrleitungen c) Druckmeßgeräte mit Ausnahme der Blutdruck- und Reifenluftdruckmeßgeräte d) Meßgeräte für Elektrizität e) Vorprüfung von Brennwertschreibern 3. a) Feingewichte Aachen b) Zustandsmengenumwerter für Gas c) Überwachung der thermischen Gasabrechnung Anlage 1 Ordnungszahlen, Sitze und Bezirke der Eichämter Ordnungszahl Bezeichnung und Sitz Bezirk 1 Eichamt Aachen Kreisfreie Stadt Aachen Kreise Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg 2 Eichamt Arnsberg Kreisfreie Stadt Hamm Kreise Hochsauerlandkreis, Unna 3 Eichamt Bielefeld Kreisfreie Stadt Bielefeld Kreise Gütersloh, Herford, Lippe, Minden-Lübbecke 4 Eichamt Dortmund Kreisfreie Stadt Dortmund 5 Eichamt Düsseldorf Kreisfreie Städte Düsseldorf, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal Kreise Mettmann, Neuss 6 Eichamt Duisburg Kreisfreie Städte Duisburg, Essen, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen Kreis Wesel 7 Eichamt Hagen Kreisfreie Stadt Hagen Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen 8 Eichamt Köln Kreisfreie Städte Bonn, Köln, Leverkusen Kreise Erftkreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis 9 Eichamt Krefeld Kreisfreie Stadt Krefeld Kreise Kleve, Viersen 10 Eichamt Münster Kreisfreie Stadt Münster Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf 11 Eichamt Paderborn Kreise Höxter, Paderborn, Soest 12 Eichamt Recklinghausen Kreisfreie Städte Bochum, Bottrop, Gelsenkirchen, Herne Kreis Recklinghausen

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— Verordnung über die Zuständigkeiten im Meß- und Eichwesen - EichZustVO -
Amtliche Fassung: https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01012000-verordnung-ueber-die-zustaendigkeiten-im-mess-und-eichwesen-eichzustvo
Quelle: recht.nrw.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
