Verordnung über die Zuständigkeit für Feststellungen nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Feststellungen nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz trifft der Justizminister.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.