Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Zuständigkeit für Feststellungen nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Feststellungen nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz trifft der Justizminister.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.